Warum eine Brandschutzordnung aufhängen?
Das Erstellen einer Brandschutzordnung ist nicht bundeseinheitlich vorgeschrieben. Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen eine konkrete Brandschutzordnung für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind, andere wiederum verzichten darauf.
Auch in der arbeitsschutzrechtlichen Brandschutzordnung ist die Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Nach DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 und DGUV Information 205-001 ist der Unternehmer zu Aushängen, die über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen informieren, verpflichtet. Was andere Hinweise betrifft, ist nicht ganz eindeutig.
Daneben können Sie auf Grund weiterer gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen und/oder zivilrechtlicher Vereinbarungen verpflichtet sein, Brandschutzordnungen für ihr Gebäude zu erstellen.
Warum eine Brandschutzordnung aufhängen? Das Erstellen einer Brandschutzordnung ist nicht bundeseinheitlich vorgeschrieben. Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen eine konkrete...
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Warum eine Brandschutzordnung aufhängen?
Das Erstellen einer Brandschutzordnung ist nicht bundeseinheitlich vorgeschrieben. Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen eine konkrete Brandschutzordnung für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind, andere wiederum verzichten darauf.
Auch in der arbeitsschutzrechtlichen Brandschutzordnung ist die Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Nach DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 und DGUV Information 205-001 ist der Unternehmer zu Aushängen, die über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen informieren, verpflichtet. Was andere Hinweise betrifft, ist nicht ganz eindeutig.
Daneben können Sie auf Grund weiterer gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen und/oder zivilrechtlicher Vereinbarungen verpflichtet sein, Brandschutzordnungen für ihr Gebäude zu erstellen.