Rettungsschilder für barrierefreie Rettungswege
Rettungsaufzüge: Sicherheits-, Evakuierungs- und Feuerwehraufzüge
Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden werden gemäß bisherigem Standard im Brandfall meist außer Betrieb genommen. Wenn Gebäude barrierefrei betrieben werden, muss aber auch im Notfall eine barrierefreie Flucht möglich sein. Vorläufige Evakuierungsstellen widersprechen dabei dem Grundsatz der Barrierefreiheit, sind aber in älteren Gebäude ohne Weiterbetrieb der Aufzüge weiterhin vorhanden.
Fast immer gibt es den Hinweis Hinweise „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Es gibt allerdings unter bestimmten Voraussetzungen durchaus die Möglichkeit, Aufzüge im Brandfall weiter fahren zu lassen. "Rettungsaufzug" dient als Sammelbegriff für diese Aufzüge mit Weiterbetreib im Brandfall.
Sicherheitsaufzüge nach VDI-Richtlinie können bei unkritischen Brandereignissen begrenzt weiterfahren, da die üblichen Gefahrenquellen wie z. B. Stromausfall oder Verrauchung des Schachtes technisch ausgeschlossen werden. Sicherheitsaufzüge ermöglichen damit eine selbständige Flucht von Menschen die keine Treppe gehen können. Die Rettungszeichen auf dieser Seite oben dienen dabei der korrekten Kennzeichnung.
Evakuierungsaufzüge nach dem Europäischen Normentwurf dienen der Evakuierung eines Gebäudes mithilfe speziell geschulter Evakuierungshelfer („Lift-boy“ im Brandfall) sowie über ferngesteuerten Evakuierungsbetrieb. Sie können aber auch als Selbstfahrer gebaut sein und eine eigenständige Flucht ermöglichen.
Sonstige Rettungsaufzüge die beispielswiese innerhalb des Treppenraums verlaufen, sich im anderen Brandabschnitt oder im Freien befinden und für die selbstständige Flucht ausgelegt sind.
Feuerwehraufzüge dürfen im Brandfall von der Feuerwehr genutzt werden, um Personen zu retten. Eine selbstständige Flucht über diese absolut sichersten Aufzüge überhaupt, ist bei uns in Deutschland ausgeschlossen. Sie sind in allen Hochhäusern, die höher als 22 Meter sind, erforderlich.
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