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Rettungszeichen gemäß BGV A8

Die Schilder gemäß BGV A8 entsprechen nicht mehr der aktuell gültigen Sicherheitskennzeichnung gemäß ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010. Sie sollten daher nur noch zum Austausch von alten Bestandskennzeichnungen verwendet werden. Die BGV A8 wurde zurückgezogen und die entsprechenden Sicherheitszeichen dürfen nur noch nach Durchführung einer Gefährdungsanalyse und ausreichender Begründung beibehalten werden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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Rettungszeichen gemäß BGV A8

Die Schilder gemäß BGV A8 entsprechen nicht mehr der aktuell gültigen Sicherheitskennzeichnung gemäß ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010. Sie sollten daher nur noch zum Austausch von alten Bestandskennzeichnungen verwendet werden. Die BGV A8 wurde zurückgezogen und die entsprechenden Sicherheitszeichen dürfen nur noch nach Durchführung einer Gefährdungsanalyse und ausreichender Begründung beibehalten werden.

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Rettungszeichen nach BGV A8

Neben der Angabe des Fluchtweges sind weitere Rettungszeichen bekannt und müssen laut der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A8 (BGV A8) an Arbeitsstätten zum Einsatz kommen. Insbesondere handelt es sich bei den Rettungsschildern neben der Kennzeichnung von Fluchtwegen, um Hinweise, die Räume kenntlich machen, in denen Betroffene Hilfe erhalten können. So weisen die Rettungszeichen das Vorhandensein eines Defibrillators aus, machen auf Krankentragen aufmerksam oder kennzeichnen Sammelstellen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Erste-Hilfe-Zeichen und Zusatzschilder.

Notausgänge und Fluchtwege angemessen in grün kennzeichnen

Im Falle von Rettungs- und Fluchtwegkennzeichnungen wird die Signalfarbe grün verwendet, die in einem deutlichen Kontrast zu den in Weiß gehaltenen Hintergrund steht. Dabei kann zwischen einer einfachen grünen Lackierung oder einer grünen lang nachleuchtenden Beschichtung gewählt werden, die auch im Dunkeln oder bei Rauchentwicklung noch gut sichtbar ist. Neben den Vorschriften, die den Einsatz von Rettungs- und Fluchtwegschildern fordern, sollten eigene Sicherheitsüberlegungen zum Anbringen dieser Leben rettenden Schilder mahnen.

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Rettungszeichen gemäß BGV A8

Rettungszeichen nach BGV A8

Neben der Angabe des Fluchtweges sind weitere Rettungszeichen bekannt und müssen laut der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A8 (BGV A8) an Arbeitsstätten zum Einsatz kommen. Insbesondere handelt es sich bei den Rettungsschildern neben der Kennzeichnung von Fluchtwegen, um Hinweise, die Räume kenntlich machen, in denen Betroffene Hilfe erhalten können. So weisen die Rettungszeichen das Vorhandensein eines Defibrillators aus, machen auf Krankentragen aufmerksam oder kennzeichnen Sammelstellen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Erste-Hilfe-Zeichen und Zusatzschilder.

Notausgänge und Fluchtwege angemessen in grün kennzeichnen

Im Falle von Rettungs- und Fluchtwegkennzeichnungen wird die Signalfarbe grün verwendet, die in einem deutlichen Kontrast zu den in Weiß gehaltenen Hintergrund steht. Dabei kann zwischen einer einfachen grünen Lackierung oder einer grünen lang nachleuchtenden Beschichtung gewählt werden, die auch im Dunkeln oder bei Rauchentwicklung noch gut sichtbar ist. Neben den Vorschriften, die den Einsatz von Rettungs- und Fluchtwegschildern fordern, sollten eigene Sicherheitsüberlegungen zum Anbringen dieser Leben rettenden Schilder mahnen.

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